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Entdecken Sie jetzt Ihr Sparpotential: Überprüfen Sie Ihren Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz!

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, Zahnersatz zu erhalten. Ihr Zahnarzt erstellt den Plan, um die Behandlung und die voraussichtlichen Kosten zu dokumentieren. Dieser Plan ist die Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung über den Zuschuss, den der Patient erhält. In der Regel muss der HKP vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, muss Ihr Zahnarzt ein bestimmtes Formular für den HKP verwenden. Überprüfen Sie Ihren Plan in nur 3 einfachen Schritten: Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein, laden Sie den HKP hoch und kontrollieren und senden Sie die Daten noch einmal ab. Wir werden dann überprüfen, wie viel Sie sparen können und Ihnen möglicherweise per Mail oder telefonisch antworten.

Haben Sie bereits ein Angebot oder einen HKP, können Sie die Zahnarztkosten vergleichen lassen. Wir überprüfen das Angebot und bieten Ihnen ein kurzfristiges Gegenangebot sowie alternative Lösungen. Die Preise der Zahnklinik sind fest und enthalten keine versteckten Kosten. Die Kostenvoranschläge sind transparent und beinhalten auch Garantiezeiten. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Gesamtkosten einschließlich möglicher Reisekosten zu vergleichen. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen im Detail.

Die Zahnklinik ist auf hochqualitativen Zahnersatz spezialisiert und auf dem neuesten Stand der Technik. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Zahnarztkosten zu vergleichen.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Die Überprüfung erfolgt in 3 einfachen Schritten:

1. Ihre Kontaktdaten eintragen.

2. Heil- und Kostenplan hochladen.

3. Daten noch einmal kontrollieren und absenden.

Danach überprüfen wir, wie viel Sie sparen können und antworten Ihnen, je nach Wunsch, per Mail oder telefonisch.

RÜCKRUF-SEVICE

Die Abrechnung mit den Krankenversicherungen spielt bei uns eine zentrale Rolle. Dies wird durch die Mitgliedschaft in der EU und die damit verbundene freie Wahl des Arztes (in diesem Fall auch die Wahl des Krankenhauses) ermöglicht.